Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung mit Wohn-Riester ist nur möglich, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Vom Wohn-Riester kann jeder profitieren, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und förderberechtigt ist. Zu diesem Personenkreis gehören:
- alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, also Arbeiter und Angestellte
- alle Wehr- oder Zivildienstleistenden
- alle, die Lohnersatzleistungen erhalten – etwa Arbeitslosengeld
- alle Eltern, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr erziehen
- alle Mitglieder der Künstlersozialversicherung
- alle Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen
- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf Zusatzversorgung
Nicht möglich ist Wohn-Riester für:
- alle, die freiwillig rentenversichert sind
- alle geringfügig Beschäftigen
- Selbstständige und Freiberufler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind