Die Förderung mit Wohn-Riester ist nur möglich, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Vom Wohn-Riester kann jeder profitieren, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und förderberechtigt ist. Zu diesem Personenkreis gehören:

  • alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, also Arbeiter und Angestellte
  • alle Wehr- oder Zivildienstleistenden
  • alle, die Lohnersatzleistungen erhalten – etwa Arbeitslosengeld
  • alle Eltern, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr erziehen
  • alle Mitglieder der Künstlersozialversicherung
  • alle Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf Zusatzversorgung

Nicht möglich ist Wohn-Riester für:

  • alle, die freiwillig rentenversichert sind
  • alle geringfügig Beschäftigen
  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht rentenversicherungspflichtig sind