Seit dem 01. Januar 2008 wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wieder staatlich gefördert: Mit der Verabschiedung des so genannten Eigenheimrentengesetzes wurde die Palette der staatlich geförderten Altersvorsorgen um den „Wohn-Riester“ erweitert.

Das jüngste Produkt der Riester-Familie trägt viele unterschiedliche Namen:

  • Wohn-Riester-Darlehen
  • Darlehens-Riester
  • Riester-Darlehen
  • Bauspar-Riester
  • Riester-Bausparen
  • Wohn-Riester

Doch trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen ist der Kern stets derselbe: Der Erwerb von Wohneigentum wird durch Riester-Zulagen gefördert.

Wer wird durch den Wohn-Riester gefördert?

Grob gesagt kann fast jeder, der sich für den Bau oder den Erwerb eines Eigenheims interessiert, mit der Zulage rechnen. Allerdings gibt es freilich keine staatliche Förderung, die ohne Einschränkungen und Vorgaben für Nutzung und Abwicklung auskommt – auch für den Wohn-Riester greifen gleich mehrere Besonderheiten und Vorgaben.

Alle Förderungskriterien auf einen Blick

Was soll der Wohn-Riester bewirken?

Einfach ausgedrückt: Der Staat zahlt fast jedem Erwerber eines Eigenheims auf Antrag einen jährlichen Zuschuss, der an bestimmte Größen gekoppelt ist, die wiederum vom Einkommen abhängen.

Mit diesem Zuschuss kann der Eigenheimbesitzer seine Schulden schneller zurückzahlen. Das erhöht die Chance, im Rentenalter schuldenfrei in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung zu leben. Der Wohn-Riester soll also dazu anhalten, auf dem immobilen Sektor etwas für die Altersvorsorge zu tun, schließlich ist ein schuldenfreies Heim eine der besten Voraussetzungen, um später mit der staatlichen Rente auszukommen. Allerdings muss der erhaltene staatliche Zuschuss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Versteuerung).

Deshalb ist es auch eine der wichtigsten Vorgaben für den Wohn-Riester, dass das geförderte Darlehen beim Eintritt ins Rentenalter, spätestens aber mit 68 Jahren, getilgt sein muss.